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Die Tumorkonferenz im Evangelischen Waldkrankenhaus Spandau

Im Evangelischen Waldkrankenhaus Spandau findet jede Woche eine Tumorkonferenz statt. Ziel einer solchen ist es, für an Krebs erkrankte Patienten interdisziplinär ein individuelles Behandlungsschema nach den Leitlinien der deutschen Krebsgesellschaft zu erarbeiten. Die Konferenz im Evangelischen Waldkrankenhaus Spandau wird von der Chefärztin der Gynäkologie Dr. med. Martina Dombrowski und dem Chefarzt der Inneren Medizin PD. Dr. med. Ulrich Wahnschaffe geleitet. Der Oberarzt der Inneren Medizin Dr. med. Jochem Potenberg koordiniert die Tumorkonferenz des zertifizierten onkologischen Zentrums. Krankenhäuser, die als „Onkologisches Zentrum“ zertifiziert sind, sind verpflichtet, wöchentlich eine Tumorkonferenz durchzuführen. Die Tumorkonferenz ist eine von mehreren strukturellen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine Zertifizierung.

Bei der Konferenz werden Patienten aus dem Krankenhaus oder von niedergelassenen Ärzten vorgestellt, bei denen Tumorerkrankungen neu aufgetreten sind oder sich Veränderungen wie Metastasenbildung eingestellt haben. Art und Ausbreitung des Tumors sowie der Zustand des Patienten werden beschrieben und diskutiert. Anwesend sein müssen Fachärzte für Radiologie, Radioonkologie, Hämato-/Onkologie, Pathologie sowie die Fachärzte für das jeweilige operative, diagnostische und medikamentöse Fachgebiet. Kooperationspartner wie niedergelassene Onkologen haben eine Teilanwesenheitspflicht. Bei Bedarf werden andere Berufsgruppen wie Seelsorger, Psychoonkologen, Sozialarbeiter und Fachärzte anderer Disziplinen wie Orthopäden hinzugezogen.

Die interdisziplinäre, berufsübergreifende Tumorkonferenz beurteilt die vorliegenden diagnostischen Materialien und schlägt das weitere Vorgehen in der Therapie des Patienten vor. Der beschlossene individuelle Behandlungsplan, der auf den Leitlinien der Deutschen Krebsgesellschaft beruht, ist bindend, sofern nicht der Wille des Patienten oder andere Umstände zu einer Abweichung führen. In der Regel werden die zu besprechenden Patienten einige Tage vor der Konferenz mit allen Befundmaterialien elektronisch bei der Tumorkonferenz angemeldet. Der Patient selbst ist nicht anwesend. Zur Konferenz werden die Daten aufbereitet, so dass den Teilnehmern der Konferenz alle Befunde schriftlich zugänglich sind. Die Ergebnisse der Konferenz sowie etwaige spätere Abweichungen von diesen werden dokumentiert.

 


Die Zertifizierung von onkologischen Einrichtungen

Seit 2003 besteht für onkologisch spezialisierte Einrichtungen die Möglichkeit, die Qualität ihrer Arbeit durch „OnkoZert“ überprüfen zu lassen. „OnkoZert“ ist eine unabhängige Organisation, die von der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. (DKG) beauftragt wurde, solche Zertifizierungen durchzuführen. Diese Überprüfung basiert auf speziellen, fachlichen Qualitätsanforderungen, die über Jahre hinweg entwickelt wurden und ständig aktualisiert werden. Eine Zertifizierung wird in regelmäßigen Abständen auf ihre weitere Gültigkeit kontrolliert.

Die Zertifizierung ist ein Garant sowohl für die große Erfahrung in der Therapie des jeweiligen Tumors als auch für die medizinisch höchsten Standards in der überprüften Einrichtung. Erfolgreich überprüfte Einrichtungen tragen die Zusatzbezeichnung „zertifiziertes Organkrebszentrum“. Sind mindestens drei Organkrebszentren in einer Einrichtung zertifiziert, kann sich das Zentrum als „Onkologisches Zentrum“ zertifizieren lassen. Wird in diesem Zentrum zusätzlich geforscht, kann eine Zertifizierung als „Onkologisches Spitzenzentrum“ angestrebt werden.

Ziel der Zertifizierung ist es, die bestmögliche Versorgung von Krebspatienten durch multiprofessionelle Therapieentscheide umfassend zu garantieren. Es soll sichergestellt werden, dass unter anderen folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Multiprofessionelle Behandlung (verwirklicht durch z. B. Tumorkonferenzen und Qualitätszirkeln mit Medizinern verschiedener Fachdisziplinen)
  • Berufsübergreifende Zusammenarbeit (bedarfsgerechter Einbezug von beispielsweise einem Seelsorger)
  • Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien der Deutschen Krebsgesellschaft e.V.
  • Einhaltung von Organisationsstrukturen (z. B. wöchentliche Tumorkonferenz, vollständige Dokumentation)
  • Vorhalten von Betreuungsangeboten (z. B. Psychoonkologen) 
  • Teilnahme an klinischen Studien
  • Behandlung von Mindestfallzahlen