Besonders aufwendige Versorgung

Hierunter versteht man nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses die Versorgung von komplexen Symptomgeschehen, die einer spezifischen palliativmedizinischen und / oder palliativpflegerische abgestimmte Behandlung bedürfen.

Komplexe Symptomgeschehen:

  • Ausgeprägte Schmerzsymptomatik
  • Ausgeprägte neurologische/ psychiatrische/ psychische Symptomatik
  • Ausgeprägte gastrointestinale Symptomatik
  • Ausgeprägte ulzerierende/ exulzerierende Wunden und Tumore
  • Ausgeprägte urogenitale Symptomatik